@misc{Koredczuk_Józef_Lecznicze_2007, author={Koredczuk, Józef}, copyright={Copyright by CNS}, copyright={Copyright by Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego Sp. z o.o., Wrocław 2007}, address={Wrocław}, howpublished={online}, year={2007}, publisher={Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego}, language={pol}, abstract={Der Autor behandelt die Evolution der therapeutischen Sicherungsmittel im deutschen Recht nach 1933 im Kontext der Ansichten polnischer Juristen zu diesem Thema. Nach 1933 änderte sich allmählich sowohl das System dieser Mittel als auch die Praxis ihrer Anwendung in Deutschland. Die therapeutischen Mittel sollten angeblich ausschließlich aus medizinischen Gründen angewandt werden (vor allem gegen Personen, die ein Verbrechen begangen hatten, die man jedoch nicht zur Verantwortung ziehen konnte). In Wirklichkeit wurden diese auch zu einem Instrument der Nazipolitik bei der Bekämpfung politischer Gegner und nutzloser Personen. Die wahre Bedeutung der Anwendung therapeutischer Sicherungsmittel versuchte man unter Berufung auf medizinische Ansichten zu maskieren oder diese als eine aus dem Gesichtspunkt der Bürgerrechte sicheren Rechtsinstitution anzusehen. Daher war ihre Anwendung bis zum Kriegsausbruch in Deutschland ohne Widerspruch geblieben. Sie weckten das Interesse auch in anderen Staaten, wie in Polen, in denen diese Mittel eingeführt wurden. Die Einführung therapeutischer Sicherungsmittel war ein Zeichen des Sieges der Soziologischen Schule in der Strafrechtswissenshaft in Deutschland, der sog. zweigleisigen Strafreaktion. Die Anwendung dieser Mittel im Dritten Reich wurde jedoch entstellt. Die Gefährdungen in diesem Bereich wurden u.a. von einigen polnischen Beobachtern der Rechtsregulierungen und Praktiken in Deutschland nach 1933 angemeldet.}, type={text}, title={Lecznicze środki zabezpieczające w prawie karnym Trzeciej Rzeszy w opinii polskich prawników}, keywords={sterylizacja (ubezpłodnienie), niemieckie prawo karne}, }