@misc{Koredczuk_Józef_Wpływy_2004,
 author={Koredczuk, Józef},
 copyright={Copyright by Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego Sp. z o.o., Wrocław 2004},
 copyright={Copyright by CNS},
 address={Wrocław},
 howpublished={online},
 year={2004},
 publisher={Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego},
 language={pol},
 abstract={Gegenstand der Erwägungen des Verfassers sind die deutschen Einflüsse auf die in der Verordnung des polnischen Präsidenten vom 17. Juni 1934 getroffenen Regelungen betreffend Personen, die Sicherheit, Ruhe und öffentliche Ordnung gefährden; aufgrund dieser Verordnung wurde das Sicherheitsverwahrungsort in Bereza Kartuska errichtet. Nach Meinung des Autors war die deutsche Verordnung vom 28. Februar 1933 über den Schutz von Volk und Staat, die in Deutschland die Institution der Schutzhaft einführte, das Muster für die polnische Regelung. Beide Verordnungen wurden in ähnlichen Umständen erlassen (nach der Tötung des Ministers Pieracki und nach dem Reichstagsbrand) wurden für die Regierungen zum Bekämpfungsmittel gegen die politische (vorwiegend kommunistische) Opposition.Der Autor weist auf die rechtlichen Ähnlichkeiten beider Verordnungen hin: die Forni der Verabschiedung, das Verhältnis zur Verfassung, das Verfahren gegen die „gefährlichen Personen“. Die in beiden Verordnungen vorgesehenen Regel (Verwahrung und Schutzhaft) waren außergerichtliche Schutzmittel, bei deren Anwendung das entscheidende Wort Organe der Staatsverwaltung (Polizei) hatten. Diese Mittel wurden in der Praxis ohne jegliche Kontrolle angewandt. In extremen Fällen richtete sich auch das Lagerpersonal in Bereza Kartuska nach den deutschen Mustern, vor allem des Konzentrationslagers Dachau.Der Autor beurteilt kritisch die deutschen Einflüsse auf die polnischen Regelungen. Er stellt auch die polnischen Reaktionen gegen die praktische Anwendung der Verordnung vor. Seine Ausführungen belegt er mit Erinnerungen von Personen, die in Bereza Kartuska inhaftiert waren. Konsequent unterstreicht er auch, dass trotz emotionaler, politisch negativer Beurteilung kein Gleichheitszeichen zwischen dem Lager in Bereza Kartuska und den Nazi-Konzentrationslagern gestellt werden kann.},
 title={Wpływy niemieckie na polskie rozwiązania prawne dotyczące „osób niebezpiecznych" w okresie międzywojennym},
 type={tekst},
 keywords={prawo polskie, porządek publiczny, ustawodawstwo},
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