@misc{Machaj_Łukasz_Z_2004, author={Machaj, Łukasz and Scheffler, Tomasz}, copyright={Copyright by Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego Sp. z o.o., Wrocław 2004}, copyright={Copyright by CNS}, address={Wrocław}, howpublished={online}, year={2004}, publisher={Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego}, language={pol}, abstract={Der Aufsatz ist ein Teilergebnis der Forschungen über die Problematik der Totalitarisierung des Lebens im Nazideutschland. Die Verfasser weisen auf die weitgehenden Unübereinstimmungen und ernsten Kontroversen über den Begriff des Totalitarismus hin, die einerseits in der Hervorhebung der Bedenken ideologischer Determinante des totalitären Modells und andererseits in der Exponierung der Rolle praktischer bzw. technischer Mittel bei der Verwirklichung des totalitären Ideals bestehen. Aber unabhängig von der letztendlich approbierten Definition kann man in der totalitären Ordnung (insbesondere im nationalsozialistischen Totalitarismus) viele beständige Regelmäßigkeiten hervorheben. Zu den wohl charakteristischsten und bedeutendsten muss die Depretiation des Rechts im totalitären System angesehen werden. Das Recht wird nämlich seines autonomen Wertes beraubt, den Anordnungen der politischen Macht unterstellt und zum ausschließlichen Instrument der Erreichung bestimmter politischer Ziele gemacht. Für die totalitäre Verfassung ist auch eine Abneigung gegen die Hayek-Regeln der spontanen Ordnung spezifisch, deren Emanation das System der Freimarktwirtschaft ist. Ebenso wesentlich ist die Veränderung des Charakters der Verhältnisse zwischen den Organen der öffentlichen Verwaltung und der Einzelperson, die ihre subjektiven Rechte verliert und zur Rolle des Ausführers der Machtanordnungen (und de facto des Führers) reduziert ist, als Trieb in der Gesellschaftsmaschine. Die Verwaltung im totalitären Staat wird also als zweckmäßige Tätigkeit verstanden, deren Richtung die Verwirklichung von oben kommender Pläne ist, und nicht das Mittel adäquater Befriedigung bürgerlicher Bedürfnisse. Weitere spezifische Merkmale des totalitären Modells sind die fehlende Präzision in der Kompetenzbestimmung der einzelnen Verwaltungsorgane, die praktische Abschaffung der territorialen Selbstverwaltung und der parteilich-staatliche Dualismus, der sich auch in der Delegierung verschiedener Befugnisse durch den Staat an eine hegemonistische Monopartei ausdrückt. Den Totalitarismus kennzeichnet schließlich die fehlende Achtung für Einzelrechte und -freiheiten (z. B. Aussagefreiheit, Gewissensfreiheit, Versammlungsfreiheit). Ziel des Aufsatzes ist die Präsentation an Einzelbeispielen der fortschreitenden Totalitarisierung des Lebens im Dritten Reich, die in der wissenschaftlichen Nomenklatur als „Gleichschaltung“ bezeichnet wird.}, title={Z badań nad procesem totalitaryzacji w nazistowskich Niemczech}, type={text}, keywords={totalitaryzm, ustrój państwa, nazizm}, }