@misc{Basak_Adam_Załogi_2005,
 author={Basak, Adam},
 copyright={Copyright by CNS},
 copyright={Copyright by Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego Sp. z o.o.},
 address={Wrocław},
 howpublished={online},
 year={2005},
 publisher={Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego},
 language={pol},
 abstract={Das KZ Mittelbau war ein in der Nähe von Nordhausen gelegenes Lagerkomplex, das aus dem im August 1943 errichteten Nebenlager „Dora" und 31 später entstandenen Filialen bestand. Es sollte die Arbeitskräfte für die unterirdische Fabrik der „V-1 "- und „V-2"-Raketen sichern. Für das Schicksal der Häftlinge war die große Eile beim Bau und der späteren Produktion, die schrecklichen Arbeitsbedingungen in den Tunnelen, sowie die außergewöhnlich schweren mit einer drastisch verschärften Disziplin verbundenen Lebensbedingungen von Bedeutung. Fast 20 000 Häftlinge, ein Drittel der im KZ Mittelbau Inhaftierten, wurden Opfer der am wenigsten bekannten Exterminationsform - der „Vernichtung durch Arbeit". Der vom 7.-8. bis zum 30.12.1947 gegen 19 Angehörige der SS-Mannschaft dieses Lagers geführte Prozess beendete im Grunde die Tätigkeit des Tribunals in Dachau. Wegen der sowjetischen Bedrohung verzichtete die Regierung der USA auf die lee der Bestrafung aller Schuldigen und ging zum Bau einer zukünftigen Zusammenarbeit mit Deutschland über. Daher das ungewöhnlich milde - im Vergleich mit den vorangegangenen - Urteil: 4 freigesprochene und nur ein zum Tode Verurteilter. Das bald danach in Gang gebrachte Mechanismus der vorzeitigen Entlassungen verursachte, dass die restlichen, darunter 7 lebenslänglich Verurteilte bis 1956 auf freien Fuss gesetzt wurden. Im Mittelbau-Prozess wurde definitiv die Schuldfindung nach der Beteiligung der Angeklagten an einem gemeinschaftlichen verbrecherischen Vorhaben aufgegeben. Als Maßstab wurden ausschließlich bewiesene Fälle persönlicher Grausamkeit angesehen. Dies minimalisierte die Verantwortung derjenigen, die ohne sich selbst die Hände zu beschmutzen, alles leiteten. Bei der in diesem Prozess besonders wirksam angewandten Disqualifikation der Aussagen ehemaliger Häftlinge - die übrigens schon damals einer öffentlichen Hetze als „Berufszeugen" unterworfen wurden, erhielten die Angeschuldigten eine Chance sich aller Schuld abzuleugnen.},
 title={Załogi hitlerowskich obozów koncentracyjnych przed amerykańskim trybunałem w Dachau (cz. IV)},
 type={text},
 keywords={obozy koncentracyjne, sądy wojenne},
}