@misc{Koredczuk_Józef_Poglądy_2005, author={Koredczuk, Józef}, copyright={Copyright by CNS}, copyright={Copyright by Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego Sp. z o.o.}, address={Wrocław}, howpublished={online}, year={2005}, publisher={Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego}, language={pol}, abstract={Juliusz Makarewicz, ein bedeutender polnischer Strafrechtler, Kodifikator, Kenner des deutschen Rechts und Politiker, beurteilte die Veränderungen im deutschen Strafrecht sehr kritisch unter Hinweis auf deren politische Bedingtheiten und die Gefährdung der Bürgerrechte. Er unterstrich, dass diese die wichtigsten Institutionen des gegenwärtigen Strafrechts betreffen - die Vorbeugungsmittel, den Grundsatz „nullum crimen sine lege", die Analogie und die Urteilsfindunggrundlage. Nach seiner Meinung waren die in Deutschland nach 1933 in dieser Hinsicht vorgenommenen Änderungen ein Rückgang des deutschen Rechts. In Verteidigung seiner Meinungen führte er auch eine Polemik mit Vertretern der Strafrechtswissenschaft in Deutschland, die diese Änderungen akzeptierten. Eine Gelegenheit zu Äußernngen über das deutsche Recht bot J. Makarewicz auch der Kommentar zum polnischen Strafgesetzbuch aus dem Jahre 1932, in welchem er die polnischen Lösungen mit den deutschen vergleicht. Es ist bemerkenswert, dass er in der Polemik konsequent den polnischen Charakter der polnischen Strafrechtskodifikation verteidigt und sich jeglichen deutschen Einflüssen in dieser Hinsicht, sowohl wissenschaftlichen wie legislatorischen, vor und nach 1933, widersetzt. Er bekämpfte auch die Ansichten der polnischen Juristen, sowohl der Vertreter der Doktrin wie der Praxis, die diesen Einflüssen unterlagen. Er trug ebenfalls zur Verbreitung des polnischen Strafgesetzbuches in Deutschland bei und verteidigte diesen gleichzeitig vor den Angriffen seitens der Vertreter der deutschen Doktrin. Bei der Beobachtung der Veränderungen im deutschen Recht formulierte J. Makarewicz kritische Befürchtungen, die sich nach Ansicht des Verfassers bestätigten. Die vorgenommene kritische Analyse ging aus der Sorge hervor, dass Veränderungen im damaligen polnischen Recht nicht in derselben Richtung eintreten würden.}, title={Poglądy Juliusza Makarewicza na zmiany w prawie karnym niemieckim po 1933 roku}, type={text}, keywords={prawo karne, Niemcy}, }